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Betäubungsmittel-Tresor – Diebstahlschutz für Sucht- und Betäubungsmittel
Medikamententresor zur Aufbewahrung von Sucht- und Betäubungsmittel – auch als BTM-Tresor (Betäubungsmittel) oder als Gefahrstofftresor bezeichnet – schreibt der Gesetzgeber in Deutschland für Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen sowie für Forscher in Laboren zum Schutz vor Diebstahl vor. Sie benötigen Betäubungsmittelvorräte für ihre Arbeit, die bei Drogensüchtigen und Dealern äußerst begehrt sind. Der §15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) schreibt die Verwendung von zertifiziertem Wertschutzschränken nach EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder 1 je nach Einsatzbereich vor.
Betäubungsmittel-Tresor – Sicherung gegen unbefugte Entnahme
Der § 15 des Betäubungsmittelgesetzes bestimmt, dass jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr, die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern hat.
Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen gewährleistet ein Behältnis eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse bestimmten mechanischen Anforderungen genügen.
Anstelle von Behältnissen können Räume mit vorgegebenen Anforderungen treten. Die aktuelle Fassung der Richtlinien der Bundesopiumstelle finden Sie hier – BfArM 4114 (Erlaubnisinhaber) oder BfArM 4114-K (Krankenhaus, Apotheken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime).
BTM-Tresor – für Krankenhausstationen, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime
Für diese Einrichtungen sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 0 oder höher vorgeschrieben. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 200 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.
BTM-Tresore (auch für Kurzwaffen) Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1: (Werbung)
WG0 EN 1143-1
WG0 EN 1143-1
WG0 EN 1143-1
WG0 EN 1143-1
Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von Betäubungsmittelmengen, die höchstens den durchschnittlichen Tagesbedarf einer Teileinheit darstellen und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung wesentlich erschwert wird.
Die Aufbewahrung der entsprechenden Schlüssel ist durch einen schriftlichen Verteilerplan zu regeln. Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam zu nehmen.
BTM-Tresor – für Krankenhaus und öffentliche Apotheken
Krankenhausapotheken und öffentliche Apotheken müssen zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 verwenden. Wiegen sie weniger als 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern.
BTM-Tresore Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1: (Werbung)
WG1 EN 1143-1
WG1 EN 1143-1
WG1 EN 1143-1
WG1 EN 1143-1
BTM-Tresor – für Erlaubnisinhabern nach § 3 Betäubungsmittelgesetz
Bei Aufbewahrung der Sucht- und Betäubungsmittel in Schränken sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.
Was sind Sucht- und Betäubungsmittel?
Suchtmittel und Betäubungsmittel sind zwei Begriffe, die sich auf verschiedene Arten von Substanzen beziehen. Hier ist der Unterschied zwischen ihnen:
Suchtmittel:
Suchtmittel sind Substanzen, die eine psychische oder physische Abhängigkeit hervorrufen können. Sie beeinflussen das zentrale Nervensystem und können zu intensiven Verlangen, Toleranzentwicklung und Entzugssymptomen führen. Beispiele für Suchtmittel sind Alkohol, Nikotin (in Tabakprodukten), Opiate (wie Heroin), Benzodiazepine (wie Valium) und Amphetamine (wie Methamphetamin). Der Konsum solcher Substanzen kann zu einer Sucht führen, bei der die Person Schwierigkeiten hat, den Konsum zu kontrollieren und das Verlangen nach der Substanz im Mittelpunkt ihres Lebens steht.
Betäubungsmittel:
Betäubungsmittel sind eine Untergruppe von Suchtmitteln, die hauptsächlich zur Schmerzlinderung und Anästhesie eingesetzt werden. Sie werden auch als Analgetika bezeichnet. Betäubungsmittel haben eine stark schmerzstillende Wirkung und können das Bewusstsein dämpfen. Beispiele für Betäubungsmittel sind Opioide wie Morphium, Fentanyl und Codein. Diese Substanzen werden normalerweise von medizinischen Fachkräften verschrieben und können stark kontrolliert sein, um Missbrauch und Abhängigkeit zu verhindern. Der illegale Gebrauch von Betäubungsmitteln kann jedoch zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen und Abhängigkeit führen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Betäubungsmittel eine spezifische Art von Suchtmitteln sind, die vor allem zur Schmerzlinderung eingesetzt werden, während Suchtmittel eine breitere Kategorie von Substanzen umfassen, die eine Sucht hervorrufen können.