Schützenvereine besitzen in Deutschland eine lange Tradition. Diese Tradition zu wahren steht auch heute noch bei vielen Schützengesellschaften im Mittelpunkt ihrer Vereinstätigkeit. Daneben gibt es Schützenvereine, die ausschließlich oder überwiegend nur den Schießsport ausüben. Schützenfeste sind Volksfeste mit Schießwettbewerben, bei denen der Sieger als Schützenkönig hervorgeht.
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WAFFENSCHRANK MIT ZAHLENCODE: Dieser Safe mit elektronikschloss ist ideal für Waffenbesitzer, denn er ist für die sichere Lagerung von bis zu 7 Langwaffen mit Munition geeignet. An der Tür-Innenseite befinden sich außerdem Ablagefächer und ein Putzstockhalter SICHERE WAFFENAUFBEWAHRUNG: Egal ob Jäger oder Sportschütze - in diesem 3-wandigen Tresor mit stabiler 3-seitiger Verriegelung sind Ihre Waffen sicher verstaut und geschützt. Der ECB geprüfte Tresor hat entsprechend § 36 des deutschen Waffengesetzes den Widerstandsgrad N (0) und verfügt über einen nach EN 1143-1 zertifizierten Einbruchschutz EINBRUCH- & VERSICHERUNGSSCHUTZ: Das elektronische Schloss des Sicherheitsschranks ist ECB-zertifiziert (Klasse A). Als Richtwert für die Versicherung kann man sich an folgenden Werten orientieren: 10.000 € (gewerblich) bzw. 40.000 € (privat). Hierbei sollte noch die Absprache mit der eigenen Versicherung erfolgen LIEFERUMFANG & ABMESSUNGEN: 1 BURG-WÄCHTER Waffenschrank, Ranger N 7 SecuTronic, 3 Batterien (Mignon LR 06 AA), Befestigungsmaterial, Bedienungsanleitung, Außenmaße (HxBxT): 1304 x 472 x 368 mm, Innenmaße (HxBxT): 1250 x 394 x 263 mm, Material: Stahl, Farbe: Schwarz, Gewicht: 121 kg QUALITÄT SEIT 1920: BURG-WÄCHTER ist ein traditionsreiches Familienunternehmen mit besonderem Verantwortungsgefühl für Mitarbeiter und Umwelt. Die Produkte wie Türschlösser, Tresore und Briefkästen werden mit höchsten Qualitätsansprüchen hergestellt und stetig weiterentwickelt
Inhaltsverzeichnis
Die Geschichte der Schützenvereine
Das Schützenwesen entstand in Deutschland bereits im Mittelalter. Erste urkundliche Erwähnungen stammen bereits aus dem Jahr 1139. Dabei handelte es sich um Schützenbruderschaften, die zunächst als Selbstschutzgemeinschaften Haus und Hof verteidigten. Im Laufe des 14. bis zum 16. Jahrhundert änderte sich dies und die Schützengilden übernahmen bei kirchlichen Veranstaltungen, Festen und Prozessionen Schutzfunktionen.
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Bezahlte Söldner traten zur Verteidigung ab dem 17. Jahrhundert in ihre Fußstapfen. Um die Tradition zu erhalten, veranstalteten die Schützengilden erste Schützenfeste mit Schießwettbewerben.
Eine der ältesten Schützengilde ist die Schützengesellschaft 1468 Waldshut e.V. Die Waldshuter Schützen verteidigten 1468 die Stadt an der Schweizer Grenze mit Vorderlader-Gewehren tapfer gegen 16.000 Schweizer Belagerer. Luntenschloss-Gewehre besaßen damals nur Schützen der gehobenen Gesellschaft, da sie mehr als einen Jahreslohn kosteten. Der Legende nach rettete jedoch ein Schafbock durch eine List der Junggesellen die Stadt vor der Einnahme.
Nach dem ausgehandelten Friedensvertrag zwischen dem damals Habsburgischen Waldshut und den Eidgenossen führten die Schützen und Junggesellen die Tradition fort und feiern seit dieser Zeit die Waldshuter Chilbi, das Kirchweihfest mit Taler- und Gabenschießen.
Die Schützenvereine und ihre Waffen
Zur Ausübung des Schießsports verwenden die Schützenvereine bei ihren Wettkämpfen Luftpistolen, Luftgewehre, Kleinkaliberwaffen und andere Waffen. Zum Schützenwesen zählt neben dem Gewehr- und Pistolenschießen auch das Vorderlader- und Armbrustschießen, der Bogensport sowie das Schießen mit Schnellfeuerpistolen.
Luftpistolen und Luftgewehre zählen zu den Luftdruckwaffen. Luftdruckwaffen bis zu einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule, also einer Mündungswucht beim Austritt aus dem Lauf, können Personen in Deutschland ab 18 Jahre frei kaufen. Ein „F“ in einem Fünfeck kennzeichnet diese Waffen.
Luftgewehr vor 1970 – ohne Waffenbesitzkarte möglich
Liegen Luftdruckwaffen über 7,5 Joule, sogenannte Weitschussluftgewehre, braucht es eine Waffenbesitzkarte. Ausnahmen bilden Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf ehemaligem DDR-Gebiet hergestellt und in den Handel kamen. Für ein Luftgewehr vor 1970 erfordert also keine Waffenbesitzkarte.
Allerdings ist das Führen von Luftdruckwaffen, ob geladen oder ungeladen, in der Öffentlichkeit verboten. Dafür bräuchte es einen Waffenschein, den es für Luftdruckwaffen in der Regel nicht gibt. Schützen dürfen sie in nicht schussbereitem verpacktem Zustand erlaubnisfrei zum Schießstand transportieren.
Diese erlaubnisfreien Waffen und die Munition sind verschlossen in einem Behältnis oder Schrank aufzubewahren. Ein Waffenschrank oder Tresor ist nicht notwendig, allerdings reicht ein abgeschlossener Raum nicht aus. Es empfehlen sich abschließbare Waffenkoffer oder Futterale.
Übersteigt die Mündungsenergie 7,5 Joule, gehören sie zu den erlaubnispflichtigen Waffen. Kleinkaliberwaffen, Gewehre und Pistole, gelten im Schießsport als „Feuerwaffen“ und sind ebenfalls erlaubnispflichtig. Erlaubnispflichtige Waffen sind in einem Waffenschrank oder Tresor des Widerstandgrads 0 oder auch 1 nach Norm DIN/EN 1143-1 aufzubewahren. Die Klassen 0 oder 1 unterscheiden sich nur in der Anzahl der Waffen, die im Waffenschrank zur Aufbewahrung erlaubt sind.
EN 1143-1 Widerstandsgrad 0
4 Waffenhalter
6 Waffenhalter
EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 (Werbung)
5 Waffenhalter
6 Waffenhalter
Die Aufbewahrung von Waffen im Schützenhaus
Im Schützenhaus ist zu unterscheiden, ob es sich um ein bewohntes oder um ein nicht dauernd bewohntes Schützenhaus handelt. Ist es bewohnt, also wohnt ein Hausmeister dort oder der Gastwirt des Schützenhauses oder befinden sich sonstige Mietwohnungen dort, dann gelten dieselben Vorschriften wie in einem Privathaus. Dauernd bewohnt heißt nicht dauernd anwesend zu sein, der Bewohner darf für Einkäufe, Urlaub oder Besuchsreisen abwesend sein. Genauere Informationen finden sich unter dem Menüpunkt Waffen.
Ist das Schützenhaus jedoch nicht dauernd bewohnt, gelten andere Regeln. Hier dürfen Schützenvereine gemäß § 13 Abs. 6 der AWaffV nur drei erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Tresor oder Waffenschrank der Norm EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 aufbewahren. Dies entspricht derselben Vorschrift wie für Jagdhütten oder Ferienhäuser.
Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme. So kann die zuständige Behörde Abweichungen nach § 14 AWaffV auf Antrag genehmigen.
Erlaubnisfreie Schusswaffen müssen gegen Diebstahl gesichert sein. Dafür braucht es einen abschließbaren Schrank oder ein gesondert abschließbarer Raum, sprich eine Waffenkammer.
Schützenvereine, die etwa einen alten Banktresor zur Aufbewahrung aus einer Spende besitzen, dürfen diesen nutzen, solange die Genehmigung gilt. Allerdings nur für Waffen, die der Genehmigung durch die Behörde entsprechen. War der Tresor hingegen nie genehmigt, muss der Verein sich um eine Genehmigung bemühen. Darauf gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch, sondern dies ist Verhandlungssache.
In jedem Fall sollte sich der Schützenverein mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und sich mit einem entsprechenden Aufbewahrungskonzept einigen.
Auf jeden Fall muss der Zugang zu den Waffen klar geregelt sein. Die Schlüsselgewalt zu erlaubnispflichtigen Waffen erfordert eine Waffenbesitzkarte. Dies belegt sowohl die Zuverlässigkeit der Person sowie seine Sachkunde im Umgang mit Waffen. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zugang zum Waffenschrank oder Waffenraum nicht gestattet.