Waffentresor oder Waffenschrank ist Vorschrift

Waffenschrank mit Jäger
Ganz so einfach lassen sich Waffen in Deutschland nicht lagern. Hier ist mindestens Widerstandsgrad 0 der Norm EN 1143-1 erforderlich. Das KI-Bild stammt von Dall-E 3

Waffentresor und Waffenschrank Klasse 0 und 1

Deutschland ist nicht USA, wo die Bedienung in Rifle/Colorado mit der Knarre an der Hüfte die Gäste bedient. Und Deutschland ist nicht die Schweiz, wo das Sturmgewehr hinter der Schlafzimmertür steht. In Deutschland ist eine Waffenschrank Klasse 0 Vorschrift. Jäger, Waffensammler, Schützen oder Polizisten müssen ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach dem Bundesgesetz der BRD sicher verwahren. Ein Waffentresor oder Waffenschrank muss mindestens der Norm EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, entsprechen. A, B nach VDMA sind beim Kauf nicht mehr zugelassen, es gilt jedoch unbeschränkter Bestandsschutz.


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Waffentresor – welche Waffen muss ich wo aufbewahren?

Erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition müssen Sie ungeladen in einem Waffenschrank Klasse 0 gemäß EN 1143-1 lagern.

Stahlschränke der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 6. Juli 2017 gekauft und registriert wurden, dürfen Sie weiterhin nutzen. Sie dürfen ihn nach Maßgabe vererben, aber beim Verkauf entfällt der Bestandsschutz.

Der Schlüssel zum Waffenschrank muss sich allein in der ausschließlichen Gewalt / Kontrolle des Berechtigten befinden.

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Erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition müssen Sie in einem abschließbaren Behältnis aufbewahren. Eine Klassifizierung ist nicht erforderlich.

Eine unbrauchbar gemachte Waffe ist im waffenrechtlichen Sinne keine Waffe mehr. Diese können Sie zu Dekorationszwecken außerhalb eines verschlossenen Behältnisses nutzen.

Waffentresor – wie viele Waffen darf ich darin aufbewahren?

Das hängt vom Gewicht ab. Wiegt der Waffenschrank Klasse 0 gemäß EN 1143-1 weniger als 200 Kilogramm, so dürfen Sie darin beliebig viele Langwaffen sowie bis zu fünf Kurzwaffen lagern. Bringt er 200 Kilogramm oder mehr auf die Waage, so können Sie unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen in ihm aufbewahren. In einem Waffenschrank der Schutzklasse 1 und höher spielt das Gewicht keine Rolle, darin dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen deponieren.

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Besitzen Sie einen Stahlschrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992, so dürfen Sie darin weiterhin bis zu zehn Langwaffen lagern und bis zu fünf Kurzwaffen, diese aber nur im abschließbarem Innenfach mit Sicherheitsstufe B.

Im Stahlschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 dürfen Sie unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen lagern, sofern das Gewicht oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg liegt.

Die Aufbewahrung von Waffen und Munition regelt der § 36 des Waffengesetzes (WaffG) sowie § 13 und § 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Waffen und Munition dürfen Sie im selben Waffentresor lagern, sofern der Waffenschrank mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach der Norm EN 1143-1 oder einer Norm mit gleichwertigem Schutzniveau eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Eine räumliche Trennung ist in diesem Tresor nicht erforderlich.

Besitzen Sie keinen Waffenschrank Klasse 0 oder höher müssen Sie Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahren. Erlaubnispflichtige Munition benötigt mindestens in einem Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss. Im Stahlschrank der Sicherheitsstufe A oder B dürfen Sie Munition nur im abschließbaren Innenfach deponieren.

Waffen dürfen Sie nur ungeladen im Schranks einlagern.

Waffenschrank – wo darf ich den Waffenschrank aufstellen?

Den Waffenschrank können Sie in einem bewohnten Gebäude in Ihrem privaten Bereich aufstellen. Stellen Sie ihn im Keller auf, muss sicher sein, dass nur Sie oder ein Mitbewohner Ihrer Wohnung Zugang dazu hat. Ein „Bretterverschlag“ mit einem Vorhängeschloss in einem Mehrfamilienhaus ist ungeeignet.

Hingegen kann in einem Mehrfamilienhaus ein allseits ummauerter Raum mit einer stabilen Tür und einem Sicherheitsschloss den Vorschriften genügen. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Waffenbehörde empfiehlt sich. Eine zusätzliche Verankerung schreibt der Gesetzgeber nicht vor.

In nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden wie Jagdhütten, Wochenend-, Ferienhäuser oder Ferienwohnungen dürfen Sie bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren, sofern das Behältnis mindestens der Norm EN 1143-1 mit Widerstandsgrad I entspricht.

Wer darf in Deutschland Waffen besitzen?

In Deutschland sind Waffenbesitz und -führung streng geregelt. Grundsätzlich benötigt man einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte, um eine Waffe legal besitzen zu dürfen. Die Erlaubnis zum Waffenbesitz wird in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.

Zu den Voraussetzungen zählt in der Regel ein berechtigtes Bedürfnis, zum Beispiel für Sportschützen oder Jäger. Weiterhin müssen die Person zuverlässig sein und keine Vorstrafen haben. Auch die persönliche Eignung wird überprüft, beispielsweise im Hinblick auf die psychische und physische Gesundheit.

Der Besitz von bestimmten Waffenarten, wie beispielsweise automatischen oder halbautomatischen Schusswaffen, ist besonders restriktiv geregelt und bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis.

Generell ist es wichtig, sich vor dem Erwerb oder Besitz einer Waffe über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Verstöße gegen die Waffengesetze können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz einer Waffe und dazu, diese zu Hause aufzubewahren. Sie berechtigt jedoch nicht zum Tragen der Waffe. Ein Waffenschein hingegen berechtigt zum Tragen einer Schusswaffe, also zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung. Er wird nur Personen erteilt, die dafür einen besonderen Grund nachweisen können, Details dazu hier.

Mit einem Waffenschein dürfen Person Schusswaffen in der Öffentlichkeit tragen, solange sie den gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen entspricht. Ein Waffenschein wird in der Regel für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Waffenhändler, Sicherheitspersonal oder Sportschützen mit einem berechtigten Bedürfnis ausgestellt.

Eine Waffenbesitzkarte hingegen erlaubt den legalen Besitz von Schusswaffen, jedoch nicht das Führen in der Öffentlichkeit. Mit einer Waffenbesitzkarte darf die Waffe nur in den eigenen Räumlichkeiten oder auf befriedetem Besitztum, beispielsweise auf einem Schießstand, verwendet werden. Eine Waffenbesitzkarte wird in der Regel für Sportschützen, Jäger oder Sammler ausgestellt, die eine legale Waffensammlung besitzen möchten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl der Waffenschein als auch die Waffenbesitzkarte spezifische Voraussetzungen und Auflagen haben und von den zuständigen Behörden ausgestellt werden müssen. Der Besitz oder das Führen einer Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis ist in Deutschland illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch Jäger müssen ihre Waffen in einem Waffenschrank lagern
Auch Jäger müssen ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach dem Bundesgesetz der BRD sicher verwahren.

Beinhaltet ein Jagdschein eine Waffenbesitzkarte?

Ein Jagdschein beinhaltet in der Regel auch eine Waffenbesitzkarte. Der Jagdschein berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Besitz und Führen von jagdlichen Schusswaffen im Rahmen der jagdlichen Ausübung. Die Waffenbesitzkarte ist somit ein integraler Bestandteil des Jagdscheins und ermöglicht den legalen Besitz der für die Jagdausübung notwendigen Schusswaffen.

Die Waffenbesitzkarte, die zusammen mit dem Jagdschein ausgestellt wird, ist jedoch auf jagdliche Zwecke beschränkt. Das bedeutet, dass die darauf vermerkten Waffen nur im Zusammenhang mit der Jagdausübung verwendet werden dürfen. Der Besitz und das Führen von Schusswaffen außerhalb der jagdlichen Tätigkeit erfordern separate Erlaubnisse, beispielsweise einen Waffenschein.


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Es ist wichtig zu beachten, dass der Jagdschein und die damit verbundene Waffenbesitzkarte an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen gebunden sind. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Fortbildungen, die Einhaltung von jagdrechtlichen Bestimmungen und die Beachtung der geltenden Waffen- und Munitionsverordnung.

Bei Fragen zur genauen Regelung des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte empfiehlt es sich, sich an die örtlichen Jagdbehörden oder an einen Jagdverband zu wenden, um sich über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

Wie bekommen angehende Jäger einen Jagdschein?

Ein Jagdschein ist eine behördliche Erlaubnis, die zum Ausüben der Jagd berechtigt. Er wird von den zuständigen Jagdbehörden ausgestellt und beinhaltet bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Jagdausübung.

Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen in der Regel eine erfolgreiche jagdliche Ausbildung sowie eine bestandene Jägerprüfung. Die Jägerprüfung umfasst theoretische und praktische Prüfungsteile und prüft das Wissen und die Fähigkeiten angehender Jäger in den Bereichen Wildbiologie, Jagdrecht, Waffenkunde, Jagdhundewesen und Jagdpraxis.

Darüber hinaus sind auch gesundheitliche und persönliche Eignungskriterien zu erfüllen. Hierzu zählt beispielsweise die Zuverlässigkeit, die durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden muss. Zudem darf keine Vorstrafe vorliegen, die das Führen von Waffen oder die Ausübung der Jagd einschränken würde.

Ein Jagdschein berechtigt den Inhaber zur eigenverantwortlichen Ausübung der Jagd, unter Beachtung der jagdrechtlichen Bestimmungen und der geltenden Schonzeiten. Er beinhaltet das Recht, Jagdwaffen zu besitzen und zu führen, sowie die Möglichkeit, Jagdausübungsrecht auf bestimmten Flächen zu erlangen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Verfahren zur Erlangung eines Jagdscheins je nach Bundesland in Deutschland variieren können. Es wird empfohlen, sich bei den örtlichen Jagdbehörden über die spezifischen Anforderungen und den Ablauf zu informieren.

 

 

 

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